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Rechtliche Formalitäten
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Fraser & Fraser
Internationale Ahnen- und Nachlassforscher

 

  • Häufig wird ein Nachlassverwalter bestellt, der als Rechtsnachfolger des Nachlasses fungiert. Der Nachlassverwalter beauftragt in der Regel einen Rechtsanwalt mit der Nachlassverwaltung, damit dieser sicherstellen kann, dass die erforderlichen rechtlichen Formalitäten eingehalten werden.

  • Beim Nachlassgericht muss ein Erbschein beantragt werden.

  • Bei amerikanischen Nachlässen wird ein amerikanischer Rechtsanwalt beauftragt, der die Interessen unserer Kunden (die Erben) vertritt.

  • Die Vermögenswerte werden offengelegt und verkauft, um sie zu Geld zu machen. Dieses Geld wird dann auf ein zinstragendes Konto eingezahlt.

  • Die verschiedenen Steuern müssen berechnet werden: Dies erfordert einen umfangreichen Schriftwechsel und kann sehr lange dauern. Wir können nichts für Sie tun, um die Abwicklung dieser Phase zu beschleunigen, da dies von den verschiedenen Steuerämtern abhängt, die rechtlich zu keiner sofortigen Antwort verpflichtet sind.


  • Abhängig vom Ursprungsland des Nachlasses kann es erforderlich sein, eine gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung für Gläubiger zu machen, damit diese einen Anspruch anmelden können.


  • Bei englischen Nachlässen haben nach dem Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975 "Dependent Relatives" (abhängige Verwandte) eine sechsmonatige Frist, innerhalb derer sie einen Anspruch anmelden können. Aus diesem Grund ist es unabhängig von anderen Rechtsfragen nicht ratsam, den Nachlass vor Verstreichen dieser Sechsmonatsfrist zu verteilen. Für Nachlässe aus anderen Ländern gilt zu diesem Zeitpunkt möglicherweise eine Reihe anderer Rechtsvorschriften.


  • Es werden Kostenvoranschläge für die sogenannte Missing Beneficiary Insurance eingeholt. Die Versicherungen wissen, wie professionell wir arbeiten, und machen uns daher gute Angebote.


  • Abschluss der Missing Beneficiary Insurance. Dieser Versicherungsschutz ist zusätzlich zu der Berufshaftpflichtversicherung, die wir für unsere Geschäftstätigkeit abgeschlossen haben.


  • Wenn alle rechtlichen Formalitäten erledigt sind, kann der Nachlass an alle Erbberechtigten verteilt werden.

    Dauer: Etwa zwölf Monate, in komplexen Fällen oder wenn der Verstorbene sich nicht im gleichen Land wie die Erben befand, länger.

 


 

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