| Aufwandshonorar
Wir können
im Rahmen eines Budgets arbeiten, damit Sie die Kontrolle
über die Kosten behalten. Unser Arbeitsaufwand wird abhängig
von der Art der erforderlichen Recherchen zu einem Festsatz
berechnet.
Wir legen Ihnen
einen Kostenvorschlag vor und eine Übersicht über
die Recherchen, die wir zu unternehmen beabsichtigen. Wenn
dieser angenommen wird, beginnen wir mit den Recherchen. Erweisen
sich die Recherchen als komplizierter als erwartet und wir
gelangen an die Obergrenze des von Ihnen festgesetzten Budgets,
lassen wir Sie wissen, in welchem Umfang Recherchen durchgeführt
wurden und wie hoch die Kosten für die verbleibenden
Recherchen voraussichtlich sein werden. Damit behalten Sie
die Kontrolle über die Kosten.
Erfolgshonorar
Wahlweise können wir auch für ein Erfolgshonorar
tätig werden. Hierfür gibt es grob gesagt zwei Optionen:
Die erste ist ein Honorar, das von jedem Erbberechtigten,
den wir ausfindig machen, zu tragen ist, was sicherstellt,
dass Ihnen keine weiteren Kosten entstehen, wenn Sie uns mit
Recherchen beauftragen. Uns stünde dann im Erfolgsfall
ein Prozentsatz des Betrags, den jeder Erbberechtigte erhält,
zu. Der Vorteil hierbei ist, dass die Kosten für unsere
Recherchen nicht aus dem Trust/Nachlass getragen werden müssen,
da jeder Erbberechtigte uns im Verhältnis zu der Höhe
des Betrags, den er/sie erhält, bezahlt. Diese Methode
eignet sich jedoch nicht unbedingt in jedem Fall, und wäre
eigentlich nur angemessen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass
der Erbberechtigte von seinem Anspruch weiß.
Die zweite Option
ist ein einfaches Erfolgshonorar, das vom Trust/Nachlass getragen
wird. Dies würde bedeuten, dass wir nur vom Trust/Nachlass
bezahlt werden, wenn wir den/die gesuchten Erbberechtigten
finden. Ein solches Erfolgshonorar ist höher als unsere
Festpreisoption, um alle damit verbundenen zusätzlichen
Risiken abzudecken.
Dringende Fälle
Dringende Fälle können auf Anfrage ebenfalls übernommen
werden. Der Dringlichkeitsgrad bestimmt die Höhe unseres
Honorars. In vielen Fällen waren wir in der Lage, Erbberechtigte
innerhalb von ein paar Stunden nach Beginn der Recherchen
aufzufinden. Nachweise in Form von Urkunden, die den Anspruch
der ausfindig gemachten Erbberechtigten belegen, können
immer vorgelegt werden, doch in extrem dringlichen Fällen
ist dies eventuell nicht sofort möglich, wenngleich viel
von den Umständen abhängt.
Siehe
auch unser Online-Kostenvoranschlagsformular
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