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Fraser & Fraser
Internationale Ahnen- und Nachlassforscher

 

Aufwandshonorar

Wir können im Rahmen eines Budgets arbeiten, damit Sie die Kontrolle über die Kosten behalten. Unser Arbeitsaufwand wird abhängig von der Art der erforderlichen Recherchen zu einem Festsatz berechnet.

Wir legen Ihnen einen Kostenvorschlag vor und eine Übersicht über die Recherchen, die wir zu unternehmen beabsichtigen. Wenn dieser angenommen wird, beginnen wir mit den Recherchen. Erweisen sich die Recherchen als komplizierter als erwartet und wir gelangen an die Obergrenze des von Ihnen festgesetzten Budgets, lassen wir Sie wissen, in welchem Umfang Recherchen durchgeführt wurden und wie hoch die Kosten für die verbleibenden Recherchen voraussichtlich sein werden. Damit behalten Sie die Kontrolle über die Kosten.

Erfolgshonorar
Wahlweise können wir auch für ein Erfolgshonorar tätig werden. Hierfür gibt es grob gesagt zwei Optionen:

Die erste ist ein Honorar, das von jedem Erbberechtigten, den wir ausfindig machen, zu tragen ist, was sicherstellt, dass Ihnen keine weiteren Kosten entstehen, wenn Sie uns mit Recherchen beauftragen. Uns stünde dann im Erfolgsfall ein Prozentsatz des Betrags, den jeder Erbberechtigte erhält, zu. Der Vorteil hierbei ist, dass die Kosten für unsere Recherchen nicht aus dem Trust/Nachlass getragen werden müssen, da jeder Erbberechtigte uns im Verhältnis zu der Höhe des Betrags, den er/sie erhält, bezahlt. Diese Methode eignet sich jedoch nicht unbedingt in jedem Fall, und wäre eigentlich nur angemessen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Erbberechtigte von seinem Anspruch weiß.

Die zweite Option ist ein einfaches Erfolgshonorar, das vom Trust/Nachlass getragen wird. Dies würde bedeuten, dass wir nur vom Trust/Nachlass bezahlt werden, wenn wir den/die gesuchten Erbberechtigten finden. Ein solches Erfolgshonorar ist höher als unsere Festpreisoption, um alle damit verbundenen zusätzlichen Risiken abzudecken.

Dringende Fälle
Dringende Fälle können auf Anfrage ebenfalls übernommen werden. Der Dringlichkeitsgrad bestimmt die Höhe unseres Honorars. In vielen Fällen waren wir in der Lage, Erbberechtigte innerhalb von ein paar Stunden nach Beginn der Recherchen aufzufinden. Nachweise in Form von Urkunden, die den Anspruch der ausfindig gemachten Erbberechtigten belegen, können immer vorgelegt werden, doch in extrem dringlichen Fällen ist dies eventuell nicht sofort möglich, wenngleich viel von den Umständen abhängt.

Siehe auch unser Online-Kostenvoranschlagsformular


 

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