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Recherchen
Sobald wir uns mit einem
Fall befassen, beginnen wir (aus den in Teil
1: Nachlassforschung beschriebenen Gründen) mit den
Recherchen. Wir konsultieren Personenstandsregister und sonstige
öffentlichen Urkunden und Bücher, wir ziehen unsere
vielfältige Sammlung historischer Aufzeichnungen aus
unserer Privatbibliothek heran und wir nutzen außerdem
in großem Umfang speziell auf unsere Bedürfnisse
zugeschnittene Technologie.
Wenn wir Fortschritt gemacht haben,
wenden wir uns unter Umständen an einige der Familienangehörigen,
um spezifische Details zu bestätigen und weitere Fragen
zu stellen.
Kontaktaufnahme mit Erben
Später, nach weiteren Recherchen,
wenden wir uns dann an Sie (die von uns ermittelten Erben
und Begünstigten) und informieren Sie über unsere
Arbeit. Wir müssen mit jedem einzelnen Erben einen Vertrag
abschießen, in dem wir uns verpflichten, Ihnen die Angaben
zu Ihrem Erbanspruch zukommen zu lassen.
Es ist für Familienforscher
branchenüblich, nicht die vollständigen Informationen
über den Nachlass, über den sie Ermittlungen anstellen,
offenzulegen, bis die Erben kontaktiert worden sind und einen
Vertrag unterzeichnet haben. Dies stellt sicher, dass wir
die Datenschutzgesetze der verschiedenen Länder, in denen
wir tätig sind, einhalten.
Wenn der Vertrag unterzeichnet
und an uns zurückgesandt ist, erledigen wir die schriftlichen
Formalitäten, um Ihren Anspruch glaubhaft zu machen.
In der Regel unterbreiten wir den Anspruch in Ihrem Auftrag
dem Nachlassanwalt und dem Nachlassverwalter.
Zur Unterstützung unserer
Recherchen und um die Abwicklung Ihres Anspruchs zu beschleunigen
kann es sein, dass wir Sie um Informationen über Ihre
Familiengeschichte bitten. Diese Informationen werden mittels
eines einfachen Fragebogens oder durch ein formloses Gespräch
mit einem unserer leitenden Forscher gesammelt. Je genauer
Ihre Angaben sind, desto schneller können wir Ihren Anspruch
glaubhaft machen.
Wir kümmern uns gewöhnlich
um alles, was notwendig ist, um Ihren Anspruch glaubhaft zu
machen und zu beweisen. Wenn dies getan ist und der Nachlassanwalt
von den Unterlagen überzeugt ist, verteilt er nach Abschluss
der Nachlassverwaltung die Gelder in seiner Obhut an die Erben.
In diesem Abschnitt:
Erbenindex
Weiter: Teil 3 – Die Kosten
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