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Warum wir uns an Sie wenden

Fraser & Fraser
Internationale Ahnen- und Nachlassforscher

 



Recherchen
Sobald wir uns mit einem Fall befassen, beginnen wir (aus den in Teil 1: Nachlassforschung beschriebenen Gründen) mit den Recherchen. Wir konsultieren Personenstandsregister und sonstige öffentlichen Urkunden und Bücher, wir ziehen unsere vielfältige Sammlung historischer Aufzeichnungen aus unserer Privatbibliothek heran und wir nutzen außerdem in großem Umfang speziell auf unsere Bedürfnisse zugeschnittene Technologie.

Wenn wir Fortschritt gemacht haben, wenden wir uns unter Umständen an einige der Familienangehörigen, um spezifische Details zu bestätigen und weitere Fragen zu stellen.

Kontaktaufnahme mit Erben

Später, nach weiteren Recherchen, wenden wir uns dann an Sie (die von uns ermittelten Erben und Begünstigten) und informieren Sie über unsere Arbeit. Wir müssen mit jedem einzelnen Erben einen Vertrag abschießen, in dem wir uns verpflichten, Ihnen die Angaben zu Ihrem Erbanspruch zukommen zu lassen.

Es ist für Familienforscher branchenüblich, nicht die vollständigen Informationen über den Nachlass, über den sie Ermittlungen anstellen, offenzulegen, bis die Erben kontaktiert worden sind und einen Vertrag unterzeichnet haben. Dies stellt sicher, dass wir die Datenschutzgesetze der verschiedenen Länder, in denen wir tätig sind, einhalten.

Wenn der Vertrag unterzeichnet und an uns zurückgesandt ist, erledigen wir die schriftlichen Formalitäten, um Ihren Anspruch glaubhaft zu machen. In der Regel unterbreiten wir den Anspruch in Ihrem Auftrag dem Nachlassanwalt und dem Nachlassverwalter.

Zur Unterstützung unserer Recherchen und um die Abwicklung Ihres Anspruchs zu beschleunigen kann es sein, dass wir Sie um Informationen über Ihre Familiengeschichte bitten. Diese Informationen werden mittels eines einfachen Fragebogens oder durch ein formloses Gespräch mit einem unserer leitenden Forscher gesammelt. Je genauer Ihre Angaben sind, desto schneller können wir Ihren Anspruch glaubhaft machen.

Wir kümmern uns gewöhnlich um alles, was notwendig ist, um Ihren Anspruch glaubhaft zu machen und zu beweisen. Wenn dies getan ist und der Nachlassanwalt von den Unterlagen überzeugt ist, verteilt er nach Abschluss der Nachlassverwaltung die Gelder in seiner Obhut an die Erben.

In diesem Abschnitt:
Erbenindex
Weiter: Teil 3 – Die Kosten


 

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