| Sie müssen
uns nicht bezahlen, aber Sie müssen uns zur Entgegennahme
einer Zahlung in Ihrem Namen bevollmächtigen.
Der Vertrag, den wir Sie bitten, zu
unterzeichnen, sieht vor, dass wir ein Honorar in Form eines
Prozentsatzes Ihres Anspruchs erhalten. Damit wird sichergestellt,
dass wir nur bezahlt werden, wenn Ihr Anspruch erfolgreich
ist und dass unser Honorar stets im Verhältnis zu Ihrem
Erbteil steht – d.h. unser Honorar kann nicht größer
als Ihr Erbteil werden.
Persönliche
Schulden
Der Nachlassverwalter begleicht alle Schulden eines Nachlasses,
bevor die Erben ihren Anteil erhalten, wodurch natürlich
der Wert der verbleibenden Vermögenswerte gemindert wird.
In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Schulden die Vermögenswerte
übersteigen, wird der Nachlass insolvent erklärt.
In solchen Fällen erben sie keine Vermögenswerte
oder Schulden, und Sie müssen uns auch kein Honorar zahlen.
Steuern
Die Erbschaftssteuer auf einen Nachlass wird vom Nachlassanwalt
berechnet, vom Finanzamt ratifiziert und vor der endgültigen
Erbauseinandersetzung bezahlt.
Die Höhe des Betrages, den Sie erhalten
Die Gesamtsumme, die ein Erbberechtigter
erhält, hängt von vier Hauptfaktoren ab.
- Dem Nachlassrecht des Landes, in
dem die Person verstorben ist
- Der Anzahl der beteiligten Erbberechtigten
- Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen
- Dem Wert des Nachlasses nach
der Nachlassverwaltung
Da diese Werte variabel sind und
für jeden Fall einzeln ermittelt werden, kann der Betrag,
den ein Erbe erhält, erst unmittelbar vor der Erbauseinandersetzung
berechnet werden. Aus diesem Grund können wir Ihnen erst
sagen, wieviel Sie möglicherweise erhalten, wenn unsere
Recherchen abgeschlossen, die Vermögenswerte des Nachlasses
zusammengefasst und die Verbindlichkeiten bezahlt worden sind.
In diesem Abschnitt:
Erbenindex
Weiter: Teil 4 –
Die Dauer (Zeitrahmen)
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