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Kann ich meinen Anspruch selbst anmelden?

Fraser & Fraser
Internationale Ahnen- und Nachlassforscher

 


Rein rechtlich gesehen können Sie die notwendigen Recherchen selbst durchführen und Ihren Anspruch am Nachlass des Verstorbenen anmelden. In den meisten Fällen würden wir jedoch davon abraten.

Für die erfolgreiche Geltendmachung eines Anspruchs muss dieser im zuständigen Gericht im Ursprungsland des Nachlasses angemeldet werden. Fraser & Fraser kann Ihre internationale Vertretung veranlassen und kann hierzu auf eine Reihe erfahrener Fachkräfte zurückgreifen.

Sie müssen jedoch nicht nur Ihre eigene Verbindung zum Nachlass beweisen, sondern auch die Tatsache, dass Sie einen Rechtsanspruch auf den Erbteil haben, den Sie einfordern. Dies erfordert umfangreiche weitere Recherchen, um die Erbteile der anderen Erben (die möglicherweise nur entfernt mit Ihnen verwandt sind) aufzuzeigen. Es ist strafbar, den Nachlass entgegen den Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge zu verteilen.

Wenn jeder Erbe seinen Anspruch selbst anmelden würde, käme es zu einem beachtlichen Doppelaufwand in Bezug auf Arbeit und Kosten. Fraser & Fraser kann die Recherchen einmal durchführen und die notwendigen Unterlagen einreichen, um mehrere Ansprüche auf einmal zu belegen.

Auf der Seite Über uns geben wir einen Überblick über unsere Erfahrung. Diese ermöglicht es uns, unabhängig von den rechtlichen Komplexitäten eines Falles, die hohe Qualität unserer Arbeit zu garantieren.

Sollten Sie irgendwelche Zweifel haben, zögern Sie bitte nicht, sich an uns zu wenden oder mit Ihrem eigenen Rechtsanwalt Rücksprache zu halten. Wir nehmen gerne mit Ihren Rechtsberatern in dieser Sache Verbindung auf.


 

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