|
Rein rechtlich gesehen können Sie die notwendigen Recherchen
selbst durchführen und Ihren Anspruch am Nachlass des
Verstorbenen anmelden. In den meisten Fällen würden
wir jedoch davon abraten.
Für die erfolgreiche Geltendmachung eines Anspruchs muss
dieser im zuständigen Gericht im Ursprungsland des Nachlasses
angemeldet werden. Fraser & Fraser kann Ihre internationale
Vertretung veranlassen und kann hierzu auf eine Reihe erfahrener
Fachkräfte zurückgreifen.
Sie müssen
jedoch nicht nur Ihre eigene Verbindung zum Nachlass beweisen,
sondern auch die Tatsache, dass Sie einen Rechtsanspruch auf
den Erbteil haben, den Sie einfordern. Dies erfordert umfangreiche
weitere Recherchen, um die Erbteile
der anderen Erben (die möglicherweise nur entfernt mit
Ihnen verwandt sind) aufzuzeigen. Es ist strafbar, den Nachlass
entgegen den Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge zu verteilen.
Wenn
jeder Erbe seinen Anspruch selbst anmelden würde, käme
es zu einem beachtlichen Doppelaufwand in Bezug auf Arbeit
und Kosten. Fraser & Fraser kann die Recherchen einmal
durchführen und die notwendigen Unterlagen einreichen,
um mehrere Ansprüche auf einmal zu belegen.
Auf der
Seite Über uns
geben wir einen Überblick über unsere Erfahrung.
Diese ermöglicht es uns, unabhängig von den rechtlichen
Komplexitäten eines Falles, die hohe Qualität unserer
Arbeit zu garantieren.
Sollten
Sie irgendwelche Zweifel haben, zögern Sie bitte nicht,
sich an uns zu wenden oder mit Ihrem eigenen Rechtsanwalt
Rücksprache zu halten. Wir nehmen gerne mit Ihren Rechtsberatern
in dieser Sache Verbindung auf.
|