1.
Wer ist erbberechtigt, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen
hat?
Antwort
Die gesetzliche Erbfolge wird vom gesetzlichen Erbfolgerecht
im Wohnsitzland des Verstorbenen geregelt. Da dieses sich von
Land zu Land unterscheidet – und auch in jedem US-Bundesstaat
anders ist – wenden Sie sich am besten an den zuständigen
Fallsachbearbeiter, um eine definitive Antwort auf diese Frage
zu erhalten.
2. Gelten angeheiratete oder verschwägerte
Verwandte als nächste Verwandte?
Antwort
Mit wenigen Ausnahmen gelten nur Blutsverwandte als nächste
Verwandte. Die Ausnahmen sind der Ehegatte des Verstorbenen,
Adoptivkinder und eventuell auch uneheliche Kinder.
3. Wie suchen Sie nach nächsten Verwandten?
Antwort
Wir benutzen mehrere verschiedene Methoden, um Personen ausfindig
zu machen. Fraser & Fraser hat Zugriff auf Wählerverzeichnisse,
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, umfassende hauseigene
Datenbanken, historische Bücher und zahlreiche andere Quellen.
Zusammengerechnet beläuft sich die Erfahrung unserer Mitarbeiter
auf 350 Jahre, was uns schon einmal in die richtige Richtung
weist.
4 Was war mit der Beerdigung?
Antwort
Wenn sich niemand zur Organisation der Beerdigung bereit erklärt,
wird dies von den örtlichen Behörden unternommen.
Eine private Zeremonie kann finanziert werden, wenn im Nachlass
ausreichende Mittel zur Verfügung stehen.
5. Ist die Anmeldung eines Anspruchs zeitlich befristet?
Antwort
In Großbritannien beträgt die Frist für die
erste Anmeldung eines Anspruchs 12 Jahre, doch nach dem Ermessen
der Krone kann sie auf 30 Jahre verlängert werden. Wenn
ein Anspruch angemeldet und angenommen ist, muss keine Frist
mehr eingehalten werden. Andere Länder haben andere Fristen;
bitte sprechen Sie mit dem zuständigen Fallsachbearbeiter,
um Näheres zu erfahren.
6. Wird der Nachlass verzinst?
Antwort Die
Gelder des Nachlasses werden in der Tat verzinst und gehören
weiterhin zum Nachlass. Grundstücke und Gegenstände
des Nachlasses werden zum Zeitpunkt Ihrer Verwertung (d.h. ihres
Verkaufs) bewertet.
7. Ich bin mit dem Verstorbenen nicht verwandt, habe aber ihm/ihr
in den letzten Lebensjahren mit Einkäufen und Erledigungen
geholfen und habe mich allgemein um ihn/sie gekümmert.
Kann ich dafür entschädigt werden?
Antwort
Der Nachlassverwalter hat einen engen Ermessensspielraum für
Zahlungen in einem solchen Fall, bräuchte jedoch einen
Nachweis über die Kosten im Zusammenhang mit der erteilten
Hilfe. Im Normalfall würde er die Zustimmung aller Begünstigten
benötigen.
8. Ich habe mehrere Cousins/Cousinen
und glauben, dass ich Anspruch auf den Nachlass habe. Muss ich
mit ihnen teilen?
Antwort
Wenn die Cousins/Cousinen gleichermaßen anspruchsberechtigt
sind, lautet die Antwort ja. Es kann sein, dass Ihre Cousins/Cousinen
von einem anderen Teil Ihrer Familien sind und nicht mit dem
Verstorbenen verwandt sind. In diesem Fall haben sie keinen
Anspruch.
9. Schaltet sich die Krone ein,
wenn es Blutsverwandte gibt, diese sich aber nicht um den Nachlass
kümmern möchten?
Antwort
In Großbritannien: Nein, die Krone kann nur tätig
werden, wenn für den Nachlass keine bekannten Erben vorhanden
sind. Sobald Erben gefunden werden und ein Anspruch anerkannt
wird, kann die Krone nicht mehr für den Nachlass handeln
bzw. über den Nachlass Kontrolle ausüben. Für
ausländische Klienten von englischen Nachlässen kümmern
wir uns um eine Vollmacht, damit unsere Klienten sich nicht
selbst um den Nachlass kümmern müssen.
Bei amerikanischen Nachlässen beauftragen wir einen Rechtsanwalt,
der die Interessen der Erben vertritt, was bedeutet, dass unsere
Klienten sich nicht selbst darum kümmern müssen.
10. Jemand anders hat sich mit
der Behauptung an mich gewandt, dass ich möglicherweise
einen Erbanspruch habe, und hat vorgeschlagen, dass ich einen
Vertrag mit ihm unterzeichne. Ist diese Person von Ihnen oder
jemand anders beauftragt?
Antwort
Nein. Viele Büros arbeiten spekulativ, und es ist möglich,
dass sich mehr als eine Firma an Sie gewandt hat. Alle unsere
Mitarbeiter haben Visitenkarten und Briefpapier von Fraser &
Fraser. Wir glauben, dass wir aufgrund unseres hohen Maßes
an Professionalität und Erfahrung am besten in der Lage
sind, Ihre Interessen zu vertreten. Wir sind sehr stolz auf
unsere Arbeit, und unsere Klienten sind mit unserem Service
zufrieden. Wir würden nicht empfehlen, dass Sie einen Vertrag
mit anderen Firmen unterzeichnen – obwohl Ihnen dies natürlich
freigestellt ist. Wenn sich jemand an Sie wendet, lassen Sie
uns dies bitte wissen, damit wir die Unterschiede mit Ihnen
besprechen können und Ihnen helfen können, eine informierte
Entscheidung zu treffen.
11. Erzählen
Sie mir mehr über den Nachlassverwalter
Antwort Dieses Thema wird auf
unserer Seite Aufgaben des Nachlassverwalters ausführlich
behandelt.
12. Erhält der Nachlassverwalter mehr Geld als ich?
Antwort Der Nachlassverwalter
erhält nur die Gelder, auf die er nach den Verteilungsvorschriften
der gesetzlichen Erbfolge Anspruch hat, und keine zusätzlichen
Entgelt für das Amt des Nachlassverwalters. Der Nachlassverwalter
kann angemessene Unkosten, die bei der Verwaltung des Nachlasses
tatsächlich entstanden sind, geltend machen.
13. Was ist eine "Missing Beneficiary
Indemnity Policy" und welche Kosten sind damit verbunden?
Antwort Bei der Missing Beneficiary
Indemnity Policy handelt es sich um eine Spezialversicherung
für den Fall, dass mehr Erben oder Personen mit einem
höherrangigen Erbanspruch zu einem späteren Zeitpunkt
auftauchen. Diese Versicherung bietet dem Nachlassverwalter
und den Erben Schutz vor den finanziellen Verluste, die unter
solchen Umständen entstehen könnten. Da sich die
Qualität unserer Arbeit großer Bekanntheit erfreut,
können wir diese Versicherung in jedem Fall zu einem
niedrigen Preis abschließen. Es beruhigt Sie sicherlich
zu wissen, dass wir diese Versicherung noch nie in Anspruch
nehmen mussten.
14. Was geschieht mit den persönlichen Gegenständen
des Verstorbenen?
Antwort In den meisten Fällen
werden die persönlichen Gegenstände des Verstorbenen
liquidiert, um eine gleiche und rechtmäßige Verteilung
aus dem Nachlass zu ermöglichen. In manchen Fällen
kann es Ihnen und anderen Begünstigten möglich sein,
spezifische Gegenstände wie Schmuckstücke zum Marktwert
zu erwerben, oder, wenn der Gegenstand keinen Wert hat, ihn
zu bekommen. Wenn es etwas gibt, was Sie aus dem Nachlass
des Verstorbenen haben möchten, informieren Sie uns am
besten so bald wie möglich, bevor irgendetwas aus dem
Nachlass verkauft wird.
15. Warum können Sie mir den Namen
des/der Verstorbenen nicht sagen?
Antwort Wir müssen uns an
viele verschiedene Datenschutzgesetze halten, und es ist ein
Firmengrundsatz, dass wir den Namen des Verstorbenen erst
offenlegen, wenn alle Erben unseren Vertrag unterzeichnet
haben. Damit wird sichergestellt, dass wir einen Ausgleich
für unseren Zeit- und Kostenaufwand für die Ermittlungen
erhalten.
16. Was meinen Sie mit den "zwei
Seiten der Familie"?
Antwort In Fällen, in denen
die Recherchen zu den Großeltern zurückverfolgt
werden müssen, sind zwei Familien beteiligt: Zum einen
die Eltern der Mutter des Verstorbenen und ihre Geschwister
und zum anderen die Eltern des Vaters des Verstorbenen und
seine Geschwister. Jeder Onkel und jede Tante ist erbberechtigt.
17. Können Sie mir den Namen und die Anschrift anderer
Familienangehöriger geben?
Antwort In Großbritannien
gilt aufgrund des Datenschutzgesetzes von 1998 die rechtliche
Vorschrift, das Privatpersonen und Firmen keine personenbezogenen
Angaben offenlegen dürfen. Fraser & Fraser nimmt
dies sehr ernst und ist daher bei der Datenschutzstelle registriert.
Gerne leiten wir jedoch auf Ihren Wunsch Ihre Daten an andere
Familienangehörige weiter.
18. Warum sind die Kinder eines meiner
Verwandten erbberechtigt, meine jedoch nicht?
Antwort Ihre Nichten oder Neffen
erhalten einen Erbteil, weil sie die Abkömmlinge (Kinder)
eines Erben sind, der verstorben ist. Sie sind noch am Leben,
d.h. Ihr Anspruch hat vor dem Ihrer Kinder Vorrang. Daher
erhalten Sie den Erbteil, den Ihre Kinder erhalten hätten,
wenn Sie bereits verstorben wären. Nach Erhalt Ihres
Erbteils können Sie ihn, ganz nach Ihrem Gutdünken,
behalten oder anderweitig über ihn verfügen.
19. Wie lange dauert der Ablauf?
Antwort Es ist sehr schwierig,
genau zu sagen, wie lange dieser Ablauf dauert. In der Regel
dauert er mindestens 18 Monate ab dem Beginn unserer Recherchen.
20. Kann ich einen Stammbaum haben,
wenn Sie Ihre Arbeit abgeschlossen haben?
Antwort Wir legen den Erben auf
Wunsch einen skizzierten Stammbaum vor, und weitere Stammbäume
sind erhältlich, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind.
Bitte beachten Sie, dass die Stammbäume, die wir versenden,
Skizzen der Stammbäume sind, die wir zur Ermittlung der
Erben in Ihrem Fall verwenden. Sie wurden zu Forschungszwecken
erstellt, sind nicht sonderlich dekorativ und zu groß
zum Einrahmen. Um Datenschutzvorschriften einzuhalten müssen
wir eventuell Informationen aus dem Stammbaum entfernen, bevor
wir ihn weitergeben. Dennoch finden manche Erben den Stammbaum
interessant, und wir übersenden Ihnen gerne ein Exemplar.
In den meisten Fällen ist dies kostenlos.
21. Kann ich bei Ihnen vorbeikommen,
um den Vorschlag zu besprechen?
Antwort Fraser & Fraser begrüßt
nach vorheriger Terminabsprache jeden in seinem Londoner Büro
z zu einer Besprechung des betreffenden Falls. Bitte wenden
Sie sich an Ihren Fallsachbearbeiter, um einen Termin zu vereinbaren.
Für Klienten außerhalb Großbritanniens können
wir manchmal einen Besuch des Fallsachbearbeiters vor Ort
organisieren. Bitte fragen Sie diesbezüglich nach.
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